
Warum die Summen so weit auseinanderliegen
Für eine mögliche Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände existieren sehr unterschiedliche Kostenschätzungen. Eine aktuelle IMK-Studie kalkuliert für rund 210.000 Wohnungen mit etwa 13,5 Milliarden Euro Entschädigung. Ältere amtliche Schätzungen lagen bei bis zu 36 Milliarden Euro.
Der entscheidende Unterschied
Die Abweichung entsteht vor allem durch die Bewertungsmethode. Je nachdem, ob Ertragswerte, Verkehrswerte oder andere Ansätze zugrunde gelegt werden, verändert sich die Entschädigungssumme erheblich.
13,5 und 36 Milliarden Euro sind keine zwei Antworten auf exakt dieselbe Rechenmethode. Sie stehen für unterschiedliche Annahmen und Bewertungsansätze.
Was offen bleibt
Die finanzielle Tragfähigkeit ist nur ein Teil der Debatte. Zusätzlich sind verfassungsrechtliche, organisatorische und wohnungspolitische Fragen umstritten. Auch die IMK-Studie betont, dass Vergesellschaftung den Wohnungsmangel nicht ersetzt und Neubau weiterhin erforderlich bleibt.
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